BKF - Beschl. Grundqualifikation (95)

BERUFSKRAFTFAHRER -

BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION

gemäß BKrFQG (Schlüsselzahl 95)

Dieses Seminar richtet sich an alle Führerscheinneulinge, welche gewerblichen Güterkraftverkehr (Führerscheinklassen C) oder Personenverkehr (Führerscheinklassen D) auf öffentlichen Straßen durchführen. Ab dem 10. September 2008 (für Busfahrer) beziehungsweise ab dem 10. September 2009 (für LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnisneubewerber eine Grundqualifikation nachweisen.


Für die Erlangung der Grundqualifikation gibt es 3 Möglichkeiten:


  1. Der Teilnehmer macht eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb.
  2. Der Teilnehmer legt eine praktische und theoretische Prüfung vor der IHK ab. Eine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich. Der Teilnehmer muss bereits im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein.
  3. Der Teilnehmer absolviert die beschleunigte Grundqualifikation, d.h. er nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende des Lehrgangs steht eine Theoretische Prüfung vor der IHK an. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss der Teilnehmer noch nicht die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.


Zugangsvoraussetzungen:

  •  Führerschein Klasse B
  •  Gesundheitliche Eignung
  •  Mindestalter (richtet sich nach der Fahrerlaubnisklasse und dem Ausbildungsweg)

         

Ausbildungsumfang:

35 - 140 UE (je nach Ausbildung)

Ihr Ansprechpartner:

Sie haben Fragen zu unseren Kursangeboten? Kontaktieren Sie uns bitte. Gern sind wir auch persönlich für Sie da.


Frau Corina Krengel, 

Frau Beatrice Döring

Tel. 03628 - 58 70 22



Termine:

Unsere nächsten Termine 

und weitere Informationen finden Sie unter 

>> Downloads


Share by: