Klasse C1
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge
- mehr als 3500 kg bis 7500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
bis 750 kg
MINDESTALTER:
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN:
AM, L sowie dreirädrige Kfz
im Innland
(z.B. Trikes,
ab 21 Jahre auch mit
mehr als 15 KW)
Klasse C1E
FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen
aus einem Zugfahrzeug
- der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
- der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
MINDESTALTER:
18 Jahre
EINGESCHLOSSEN:
BE
D1E wenn D1 vorhanden
Klasse C
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge
- mehr als 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
bis 750 kg
MINDESTALTER:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"
- bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
C1
Klasse CE
FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen
aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
mehr als 750 kg
MINDESTALTER:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"
- bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
C1E, BE, T
DE wenn D vorhanden