Klasse L
FAHRZEUGART:
Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- mit Anhängern bis 25 km/h
MINDESTALTER:
16 Jahre
Klasse T
FAHRZEUGART:
Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
MINDESTALTER:
16 Jahre
(Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre)
EINGESCHLOSSEN
AM, L