Zugmaschine T, L

FAHRSCHULAUSBILDUNG

ZUGMASCHINEN

Klasse L


FAHRZEUGART: 

Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche 

Zwecke bestimmt und eingesetzt

  • bis 40 km/h
  • mit Anhängern bis 25 km/h


MINDESTALTER: 

16 Jahre

Klasse T


FAHRZEUGART: 

Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche 

Zwecke bestimmt und eingesetzt

  • bis 60 km/h
  • auch mit Anhängern


MINDESTALTER: 

16 Jahre

(Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre)


EINGESCHLOSSEN

AM, L

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