Klasse B
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge
- bis 3500 kg
- Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
bis 750 kg
MINDESTALTER:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren"
- bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
AM, L sowie dreirädrige Kfz
im Innland
(z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit
mehr als 15 KW)
Klasse B96
FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen aus einem
Kraftfahrzeug der Klasse B
mit Anhänger
mehr als 750 kg,
sofern Kombination max. 4250 kg
MINDESTALTER:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren"
- bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
AM, L sowie dreirädrige Kfz
im Innland
(z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit
mehr als 15 KW)
Klasse BE
FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B
mit (Sattel-)Anhänger
bis 3500 kg,
MINDESTALTER:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren"
- bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
AM, L sowie dreirädrige Kfz
im Innland
(z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mit
mehr als 15 KW)