Klasse D1
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge
- Fahrer UND bis 16 Pers.
- bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
MINDESTALTER:
- 21 Jahre
- 18 Jahre bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
AM, L sowie dreirädrige Kfz
im Innland
(z.B. Trikes,
ab 21 Jahre auch mit
mehr als 15 KW)
Klasse D1E
FAHRZEUGART:
Fahrzeugkombinationen
aus Zugfahrzeug
der Klasse D1
mit Anhänger
mehr als 750 kg,
MINDESTALTER:
- 21 Jahre
- 18 Jahre bei Berufsausbildung
EINGESCHLOSSEN:
BE
Klasse D
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzeuge
- Fahrer UND mehr als 8 Pers.
- mehr als 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
bis 750 kg
MINDESTALTER:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF"
- 21 Jahre
• nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"
• nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr bis 50 km) - 20 Jahre bei Berufsausbildung
- 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km o. Fahrten ohne Fahrgäste)
EINGESCHLOSSEN:
D1
Klasse DE
FAHRZEUGART:
Kraftfahrzkombination aus
Zugfahrzeug der Klasse D
auch mit Anhänger
mehr als 750 kg
MINDESTALTER:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF"
- 21 Jahre
• nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"
• nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr bis 50 km) - 20 Jahre bei Berufsausbildung
- 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km o. Fahrten ohne Fahrgäste)
EINGESCHLOSSEN:
D1E, BE